Der erste Entwurf des neuen Influencer-Gesetztes liegt vor. Mit diesem will das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz für Klarheit sorgen. Denn oftmals stellt sich die Frage, ab wann eine Werbe-Kennzeichnung für einen Social-Media-Post notwendig ist.
Denn ob ein Post auf den Social Media Kanälen als Werbung gekennzeichnet werden muss, wurde seit 2019 von mehreren Gerichten in Deutschland entschieden. Dabei ist die Kennzeichnung unabhängig davon, ob der Influencer Geld dafür erhält oder nicht. Eine bundesweite Regelung gibt es derzeit noch nicht, weshalb sich die zuständigen Behörden nun daran machen, eine einheitliche Gesetzgebung sicherzustellen.
Allerdings ist die Regelung nicht immer klar und viele Influencer sind sich nicht sicher, was jetzt zu tun ist. Deshalb werden Beiträge, in denen Produkte vorgestellt werden oder zu sehen sind, bereits vorsichtshalber mit entsprechenden Hashtags versehen. Dabei kann es sich um #Anzeige oder #Werbung handeln, aber auch konkretere Formen annehmen wie #UnbezahlteWerbung oder #WerbungWegenMarkennennung.
Unter den Followern der Influencer erzielen diese zusätzlichen Hashtags keine positive Wirkung. Denn wenn bereits Posts gekennzeichnet werden, in denen eine bestimmte Marke in Form von unbewusstem Product-Placement zu sehen ist, als Werbung gekennzeichnet werden, dann wirkt alles wie Werbung. Das führt im Umkehrschluss dazu, dass das Vertrauen in die Influencer verloren geht und ihre persönliche Meinung infrage gestellt wird. Das neue Influencer-Gesetz soll Abhilfe schaffen und Klarheit in die Frage bringen, wann ein solches Hashtag überhaupt notwendig ist.
Welche Vorschläge kommen vonseiten der Regierung im Entwurf des neuen Influencer-Gesetzes?
Die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Christine Lambrecht, erklärt, dass in erster Linie mehr Rechtssicherheit für die Influencer geschaffen werden soll. Dieser Gesetzesentwurf soll jedoch nicht nur für Influencer, sondern auch für Blogger Klarheit verschaffen. Gleichzeitig solle um die Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht gehen. Denn hier soll der Verbraucherschutz auf den sogenannten Vergleichs- und Vermittlungsplattformen verbessert werden.
Konkret bedeutet das, dass der Gesetzesentwurf sich mit einer Vielzahl an Kernthemen befasst. Darunter fallen:
– Die Regelungen auf Online-Marktplätzen, sowie Ranking und Verbraucherbewertungen.
– Die gewerblichen Regelungen zu Kaffeefahrten.
– Die individuellen Rechtsbehelfe.
– Sanktionen sowie Verbote der Vermarktung von Waren, die zwar als identisch dargestellt werden, sich jedoch in Wirklichkeit wesentlich voneinander unterscheiden.
– Und für die Influencer von besonderem Interesse: Die angedachten Regelungen der Kennzeichnung von kommerzieller Kommunikation.
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In diesem Zuge wird der Paragraf zu irreführender Werbung ergänzt. Dieser betrifft das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG). Demnach gilt alles als Werbung, wofür ein Entgelt oder eine entsprechende Gegenleistung von einem Unternehmen dafür erbracht wird, ihre Produkte oder Dienstleistungen entsprechend zu platzieren oder anzupreisen.
So wird klargestellt, wann es für Influencer notwendig ist, einen Post mit einer entsprechenden Kennzeichnung zu versehen. Nämlich dann, wenn es sich um eine geschäftliche Handlung handelt, die zugunsten eines fremden Unternehmens durchgeführt wird.
Mit welchen Folgen muss das Influencer Marketing rechnen?
Demzufolge ist es für Influencer nicht länger notwendig, jeden Post, in dem ein Produkt sichtbar ist, als Werbung zu kennzeichnen. Stattdessen müssen die Influencer einen Social-Media-Post nur noch dann mit einem entsprechenden Hashtag kennzeichne, wenn sie für die Platzierung des Produkts oder der Marke bezahlt werden.
Auch die Nennung der Marke gegen Bezahlung gilt es als solche zu kennzeichnen. Weiterhin ist eine Kennzeichnung dann notwendig, wenn der Influencer eine Dienstleistung oder ein Produkt kostenlos erhalten hat und einen entsprechenden Post dafür verfasst. Dabei handelt es sich zwar um keine direkte Bezahlung, jedoch um Leistungen, die von einem fremden Unternehmen erbracht werden.
Aktuell haben die Länder und Verbände den Entwurf der Regierung zum neuen Influencer-Gesetz erhalten. Bis zum 02. Dezember 2020 haben die interessierten Kreise die Gelegenheit, zu dem Gesetzesentwurf Stellung zu beziehen. Anschließend ist es geplant, diese Stellungnahmen auf der Website des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zu veröffentlichen. Dadurch stehen sie der Öffentlichkeit zur Verfügung und können eingesehen werden.
Das Influencer-Gesetz stellt eine klare Regelung dar
Das neue Influencer-Gesetz ist wichtig, besonders für die Influencer. Denn mit seiner Hilfe können sowohl klare als auch einheitliche Regelungen getroffen werden. So ist eindeutig nachzuvollziehen, wann ein Social-Media-Post als Werbung gilt und wann nicht. Entsprechend können die Influencer wieder auf das entgegengebrachte Vertrauen ihrer Follower setzen.
Das ist wichtig, denn das Wort Werbung ist oftmals negativ behaftet. Denn während Unternehmen ihre Werbung dafür einsetzen, ihr Produkt in ein bestmögliches Licht zu setzen, geht es vor allem um die Verkaufszahlen. Deshalb sieht eine Vielzahl an Nutzern Influencer nicht länger als authentisch oder gar vertrauenswürdig an, wenn jeder zweite Post mit einem Hashtag erstellt wird, der auf versteckte Werbung hindeutet.
Deshalb ist es nicht zielführend, jeden Beitrag als Werbung zu kennzeichnen. Denn letztlich leiden nicht nur die Influencer unter einem solchen Vorgehen, sondern auch die Unternehmen, die mit ihnen kooperieren. Denn soll ein Influencer ein bestimmtes Produkt vermarkten, dann ist es besonders wichtig, dass dem Influencer auch Glauben geschenkt wird.
Mit dem neuen Gesetz soll es nun möglich sein, das Vertrauen in das Influencer-Marketing erneut aufzubauen, das in den vergangenen Monaten unter den Unklarheiten gelitten hat.