Im US-Bundesstaat Illinois haben sich Facebook und das Gericht bei einer seit über fünf Jahre laufenden Sammelklage auf einen Vergleich geeignet. In dem Verfahren ging es darum, dass Soziale Netzwerk ohne Einwilligung der Nutzer deren biometrische Daten erfasst hat. Facebook verpflichtet sich im Vergleich zur Zahlung von 650 Millionen US-Dollar, dies sind etwa 350 US-Dollar Entschädigung pro Nutzer der Plattform aus Illinois.
Konkret ging es in dem bereits 2015 begonnenen Verfahren darum, dass Facebook Nutzern angeboten hatte, beim Speichern auf Bildern Freunde markieren. Dabei wurde aber nicht nur das jeweilige Foto genutzt, sondern das Netzwerk hat auch andere hochgeladene Fotos nach der markierten Personen durchsucht. Dies widerspricht den Datenschutzgesetzen von Illinois, die von allen US-Bundesstaaten als die strengsten gelten.
Biometric Information Privacy Act
Der Biometric Information Privacy Act des US-Bundesstaats Illinois besagt, dass eine automatische Gesichtserkennung eine explizite Einwilligung des Nutzers benötigt. Dies hat Facebook aber nie eingeholt. Anfang 2020 stimmte Facebook deshalb bereits einem Vergleich in Höhe von 550 Millionen US-Dollar zu, um weiteren Verhandlungen und einer eventuell noch höheren Strafe zu entgehen. Der zuständige US-Bezirksrichter James Donato und die Anklagevertreter hielten die Vergleichssumme aber für zu gering und lehnten sie deshalb ab.
James Donato: „Ich bin nicht bereit, diese Firmen in dieser Angelegenheit so leicht davon kommen zu lassen.“
Beteiligt haben bis zum Ende der Frist an der Sammelklage etwa 1,6 Millionen Facebook-Nutzer aus Illinois, denen nun die insgesamt 650 Millionen US-Dollar ausgeschüttet werden. Details zum Verfahren „In re Facebook Biometric Information Privacy Litigation“ können unter dem Aktenzeichen 3:15-cv-03747 abgerufen werden. Derzeit steht der offizielle Text der Gerichtsentscheidung noch nicht im Internet zur Verfügung.
Ähnliches Verfahren auch in Deutschland
Ein ähnliches Verfahren hat der Hamburger Datenschützer Johannes Caspar gegen Facebook auch in Deutschland eingeleitet. Die Plattform hat die Funktion aufgrund der Kritik mehrerer europäischer Datenschützer in Europa jedoch schnell entfernt. Das Verfahren wurde durch Caspar daher 2013 ohne Strafzahlung wiedereingestellt.
Inzwischen hat Facebook die fragwürdige Funktion jedoch wieder aktiviert. Die Vorschläge Funktionen auf Bildern zu markieren erfolgen nun aber nicht mehr automatisch, können aber vom Nutzer aktiviert werden.