Seit vielen Jahren bemängeln die Hersteller, dass Kunden bei der Wahl ihres Routers keine freie Wahl haben. Der Einsatz eines Routers ist erforderlich, um eine Verbindung zum Internet zu schaffen. Wenn Sie einen Vertrag bei einem Telekommunikationsdienstleister abschließen, bekommen Sie häufig einen Router gestellt. Bei einigen Anbietern sind Sie an einen Hersteller gebunden. Die sogenannte Routerfreiheit sollte mehr Transparenz schaffen. Nun droht eine Wiedereinführung des Routerzwangs.
Hintergründe der Routerfreiheit
Zum 1. August 2016 führte der Gesetzgeber die Routerfreiheit ein. Seitdem können Sie als Kunde wählen, welchen Router Sie verwenden möchten. Hintergrund der Maßnahme war die Schaffung eines fairen Wettbewerbs. Der Kunde sollte nicht mehr auf den Router angewiesen sein, den der Provider zur Verfügung stellt.
Für die Nutzung des Internets ist der Abschluss eines Vertrages mit einem Serviceprovider erforderlich. Abhängig von der Region, in der Sie leben, haben Sie die Wahl zwischen einem Internetzugang via DSL oder Kabel. Beide Varianten ermöglichen Ihnen einen schnellen Zugang zum Internet. Wenn Sie auf eine hohe Geschwindigkeit bei der Internetnutzung Wert legen, benötigen Sie einen modernen Router. Dieser muss in der Lage sein, die hohen Geschwindigkeiten umzusetzen.
Mieten oder kaufen – die freie Wahl des Routers
Sie haben die Möglichkeit, einen Router im Handel zu kaufen. Dabei müssen Sie darauf achten, dass der Router zu Ihrem Anschluss kompatibel ist. Diese Kriterien sind wichtig:
* Der Router muss die maximal zur Verfügung stehende Geschwindigkeit umsetzen können
* Der Router muss für die jeweilige Empfangsart -Kabel oder DSL- geeignet sein
Alternativ mieten Sie den Router bei Ihrem Provider. Einige Anbieter stellen Geräte kostenlos zur Verfügung. Bei der kostenlosen Bereitstellung liegt der Nachteil in den zur Verfügung stehenden Optionen. Mitunter müssen Sie für die WLAN-Option zahlen oder Sie haben nicht viele Einstellungsmöglichkeiten.
Mietkosten höher als der Kaufpreis
Der Router ist ein Gerät, das Sie dauerhaft für die Nutzung des Internets benötigen. Wenn Sie sich für ein modernes Gerät entscheiden, zahlen Sie fünf Euro oder mehr im Monat für die Miete. Im Verlauf der Jahre sind die Mietkosten höher, als wenn Sie sich im Handel ein Gerät kaufen. Abgesehen können Sie keinen Hersteller wählen. Sie müssen das Gerät nehmen, das Ihnen der Provider anbietet.
Austausch nicht kostenlos
In regelmäßigen Abständen bieten die Provider neue Router an. Die Geräte unterstützen höhere Geschwindigkeiten oder neue Standards bei der WLAN-Übertragung. Wenn Sie ein neues Gerät nutzen möchten, können Sie einen Austausch vornehmen. Dieser ist jedoch nicht kostenlos. In der Regel zahlen Sie einen Betrag von 30 bis 50 EUR für den Austausch. Dieser Betrag kommt zu den Mietkosten hinzu. Bei einem Defekt des Gerätes zahlen Sie für den Austausch nichts. Sie können aber kein neues Modell beanspruchen, sondern bekommen einen Router gleicher Bauart. Dies ist auch dann der Fall, wenn es sich bereits um ein veraltetes Gerät handelt.
Kabelkunden unter Routerzwang
Vor der Schaffung des Gesetzes zur Abschaffung des Routerzwangs sahen sich vor allem Kabelkunden in der Pflicht, einen Router trotz der ungünstigen Konditionen zu mieten. Zwar gab es Kabelrouter im Handel zu kaufen. Die Hersteller banden die Zugangsdaten aber an die Geräte, die sie zur Miete bereitstellten. So hatten Kunden gar nicht die Möglichkeit, sich ein eigenes Gerät zu kaufen. Das Gesetz zur Abschaffung des Routerzwangs vom 1. August 2016 beendete diese Praxis. Nun gibt es aber eine zusätzliche Klausel, die Kunden erneut zur teuren Miete eines Routers zwingt.
[amazon box=“B084CC3GGD“ template=“horizontal“]
Neue Klausel im Gesetz
Das Gesetz zur Routerfreiheit hat eine neue Klausel bekommen. Diese findet sich im
Paragraf 70 Absatz 2. Dieser Paragraph besagt, dass die Bundesnetzagentur künftig Ausnahmen vom passiven Netzabschlusspunkt zulassen darf. Verbraucherschützer befürchten darin einen Nachteil für die Kunden. Sie können im schlimmsten Falle Ihren eigenen Router nicht mehr nutzen und sind wieder auf die teure Miete eines Routers angewiesen.
Begründung der Mobilfunkprovider für den Routerzwang
Die Mobilfunkprovider begründen den Routerzwang gern mit der fehlenden Kompatibilität zu den modernen Anschlüssen oder Geschwindigkeiten. Auch technische Schwierigkeiten bei der Verwendung des Routers eines Fremdherstellers sind als Begründung angeführt. Letztlich erweist sich ein Router, den Sie im Handel erwerben, jedoch als voll funktionionstüchtig. Sie müssen keine Einschränkungen in der Kompatibilität hinnehmen. Allerdings benötigen Sie vom Provider die Zugangsdaten. Und wenn Sie diese nicht bekommen, können Sie den eigenen Router nicht nutzen.
Miete eines Routers als lohnendes Geschäft
Zweifellos ist der Routerzwang für die Mobilfunkprovider ein lohnendes Geschäft. Sie kaufen die Geräte beim Hersteller in großen Mengen ein und bekommen gegenüber dem Preis im freien Handel einen Rabatt. Kunden zahlen jedoch die Miete so lange sie den Vertrag nutzen. Da nicht einmal der Tausch des Routers möglich ist, machen die Provider ein gutes Geschäft. Die neue Klausel lässt befürchten, dass Kunden künftig wieder an die Modelle der Hersteller gebunden sind und somit die hohen Kosten tragen müssen.
Routerzwang im Glasfasernetz
Auch im neuen Glasfasernetz scheint es einen Routerzwang zu geben. Die neue Klausel macht den Weg dafür frei.
[amazon bestseller=“kabel router“]