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Auf Arbeit privat googeln – ist nicht ganz ungefährlich

Im groben und Ganzen kann man auf Arbeit auch mal ins Internet gehen, aber es kommt immer darauf an, welche Seiten im Internet aufgerufen werden und ob dies auch mit dem Arbeitgeber abgesprochen ist. Rechtlich gesehen ist die Lage so, dass ein Arbeitgeber Stichproben durchführen kann, was seine Angestellten so alles am Computer „treiben. So gesehen, ist es immer besser die private Nutzung abzusprechen, aber auch dann sollte man beachten, welche Seite aufgerufen werden.

Vertrauen ja- Kontrolle ist besser

Sie als Arbeitnehmer sollten besser auf der Hut sein, welche Seiten im Internet Sie mal so ganz nebenbei auf Arbeit aufrufen. Zudem ist es ein Unterschied, wie lange und wie oft Sie es tun? Übertreibungen sind in keinem Fall gut, auch wenn es seriöse Seiten sind. Sie müssen ja schließlich Ihre dienstlichen Aufgaben zur Zufriedenheit des Chefs abarbeiten. Vorsicht ist die „Mutter der Porzellankiste“.

Pornoseiten aufrufen – hätte große fatale Folgen?

Bitte googeln Sie nie nach Porno Seiten. Das ist wirklich das Allerletzte und zudem noch peinlich und sie haben überhaupt nichts am Arbeitsplatz verloren. Diese Seiten sind ausschließlich für zu Hause gedacht, denn dann wandern ja auch Ihre Gedanken in eine ganz andere Richtung. Was Sie privat machen geht niemanden etwas an.

Rechtsradikale Seiten aufrufen?

Besonders gefährlich ist das Aufrufen von rechtsradikalen Seiten. Niemand darf aufgrund seiner Religion oder einer bestimmten politischen Einstellung angefeindet werden. Sicherlich haben Sie auch Arbeitskollegen, die einen Migrationshintergrund haben und dann könnte das erst recht einen faden Nachgeschmack bekommen. Sind Sie schlau genug und unterlassen das. Auch nach Gewaltseiten der rechtsradikalen Szene ist äußerst gefährlich und Ihr Arbeitgeber könnte in den Verdacht kommen diese Vereinigungen unterstützen zu wollen.

Jobportal oder Stellenanzeigen lesen im Internet?

Suchen Sie auch nie nach Job Portalen oder Stellenanzeigen während Ihrer Arbeitszeit. Was soll denn da Ihr Arbeitgeber denken. Sicherlich genau das Verkehrte, der wird den Schluss daraus ziehen, dass es Ihnen auf Arbeit nicht mehr gefällt und Sie sich nach einem neuen Job umsehen. Auch wenn Sie es nur neugierdehalber tun, es ist nicht gut und rückt Sie in ein verkehrtes Licht. Auf der einen Seite ist es legitim, wenn Sie sich nach anderen Arbeitsgelegenheiten umsehen, aber tun Sie dann ausschließlich privat, in den eigenen vier Wänden.

Nach privaten Unternehmungen suchen?

Private Unternehmungsmöglichkeiten zu googeln, wie Konzerte, Kinoprogramme, Tanzveranstaltungen oder zukünftigen Urlaubszielen, lassen Sie es bitte. Es wäre nicht gut und diese Suche würde einfach zu viel Zeit von der regulären Arbeitszeit wegnehmen. Mal kurz zwischendurch geschaut ist ja in Ordnung. Wie leicht können Sie sich aber auch von der Zeit her vertun und Sie sind viel zu lange privat im Internet unterwegs. Jeder Anwalt könnte dagegen vorgehen und dann auch als Sieger. Ihr Arbeitsvertrag besagt sicherlich, dass Sie Ihre ganze Arbeitskraft für die Firma einsetzen müssen.

Zusammenfassung / Fazit

Im Arbeitsvertrag ist sicher festgelegt welches Aufgabengebiet Ihre Tätigkeit umfasst und Ihre Arbeitszeit ist genau bestimmt. In den meisten Fälle arbeiten Sie 40 Stunden in der Woche. Kurz, die meiste Zeit verbringen Sie auf Arbeit und da bleibt es nicht aus, dass Sie auch mal nach bestimmten Sachen im Internet privat nachsehen müssen. Bitte aber nicht zu lange, gegen 10 Minuten hat bestimmt auch Ihr Arbeitgeber nichts einzuwenden. Alles in einem angemessenen Rahmen. Auch wenn Ihr Arbeitgeber es Ihnen nachsieht, ein bitterer Nachgeschmack bleibt trotzdem. Denken Sie bitte an ihre Karriere und sind Sie vor dem einem Schaden schlau.

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